Handbuch

 

B. Wahrung der Unbemerktheit des U-Boots.

19. Die Hauptstärke des U-Boots ist die ihm in besonderem Maße eigene Fähigkeit des unbemerkten und daher überraschenden Angriffs.Die Überraschungist die Voraussetzung für den Erfolg.Wird das U-Boot vom Gegner bemerkt,so verliert es fast jede Erfolgsaussicht.Der U-Bootskommandant muss daher bestrebt sein,den überragenden Vorteil der Unbemerktheit,soweit irgend möglich,zu wahren.

20.Das U-Boot darf,um unbemerkt zu bleiben,vor oder beim Angriff weder gesichtet noch gehorcht noch geortet werden.

I.Verhalten des U-Boots,um ungesehen zu bleiben.

21.In allen Lagen,sowohl auf dem Marsch wie beim Angriffsansatz,gilt für das U-Boot der Satz:Wer zuerst sieht,hat gewonnen!Unermüdlich wachsamer Ausguck entscheidet über Erfolg und Sicherheit des U-Boots und bildet daher gleichzeitig eine Kampf- als auch eine Schutzmaßnahme.

Daher ist über Wasser stets scharfer und systematisch nach Sektoren organisierter Ausguck zu besetzen (zur Beobachtung des Horizonts nach Schiffen, der Wasseroberfläche in näherer Umgebung nach Sehrohren und des Luftraumes nach Flugzeugen). Das Flugzeug ist wegen seiner hohen Geschwindigkeit der gefährlichste Feind des U-Boots. Der Luftraum ist daher bei Tage und in mondhellen Nächten mit besonderer Sorgfalt zu überwachen.

22. Gewissenhafter Ausguck ermüdet; daher rechtzeitig und häufig ablösen lassen. Sonnenbrillen für alle Leute des Ausgucks bereithalten.
Der Sonnensektor bedarf besonderer Aufmerksamkeit um vor überraschenden Angriffen von Flugzeugensicher zu sein.

23. Bei Tage unter Wasser nur unter besonderen Umständen (z.B. in weit abgelegenen Seegebieten; ferner Ziffer 24) das Sehrohr ausfahren. Das über Wasser ausgefahrene Sehrohr ergibt erst die typische U-Bootssilhouette. Entsprechend darf das Sehrohr bei Tage beim Tauchen erst ausgefahren werden, wenn das Boot bereits auf Tiefe ist. Ebenso ist das Sehrohr bei Tage vor dem Auftauchen ganz einzufahren, bevor das Boot an die Oberfläche kommt.

24. Muß das Sehrohr bei Tage über Wasser einmal aus dringlichen Gründen, z.B. zu unaufschiebbaren Konservierungsarbeiten, ausgefahren werden, wenn eine Überraschung insbesondere durch Flugzeuge ausgeschlossen ist .Bei klarer Sicht und ruhigem Wetter kann auch die Augeshöhe des Sehrohres durch einen Rundblick ausgenutzt werden. Dies bringt aber wegen der verhältnismäßig schwachen Optik des Sehrohres und der fast immer vorhandenen Erschütterungen und Bootsbewegungen nur selten Vorteil. Die Gefahr, sich selbst durch das ausgefahrene Sehrohr zu verraten, ist dabei größer.

25. Bei klarem Wetter nicht an der Kimm sehen lassen. Spätestens tauchen, wenn Oberkante Schornstein des gesichteten Schiffes über die Kimm kommt. Kriegsschiffe haben außer Ausgucksposten mit Doppelgläsern im Mast, teilweise im Vormars E-Meßgeräte mit vorzüglicher Optik. Es darf daher vom Gegner bei klarem Wetter nie mehr zu sehen sein als die Mastspitzen. Wer mehr sieht, also näher herangeht, begibt sich damit zwangsläufig in die Gefahr, selbst vom Gegner gesichtet zu werden. Es ist besser, zu früh als zu spät zu tauchen und dadurch die Aussicht auf einen Erfolg ganz zu verlieren. Die Grenzen dessen, was bei verschiedenen Wetterlagen möglich ist, kann nur die Erfahrung lehren. Der Ausguck auf Handelsschiffen und die Gefahr des Gesichtetwerdens bei Nacht werden leicht überschätzt.

26. Besteht in Gebieten starker feindlicher Luft- und Seeüberwachung - besonders bei stationären Aufgaben - die Gefahr der Überraschung, muß das Boot von Tagesanbruch bis Dunkelwerden unter Wasser stehen.

27. Auf Tiefe bleiben kann auch bei diesigem Wetter oder Nebel angebracht sein. Eine Annäherung von Schiffen wird bei unsichtigem Wetter eher unter Wasser durch das Horchgerät festgestellt, als über Wasser durchAusguck.

28. Die Möglichkeit einer solchen Unterstützung durch das Horchgerät in der Feststellung von Überwasserschiffen muß aber auf die Fälle beschränkt bleiben, in denen das U-Boot sich aus unvermeidlicher Zwangslage heraus unter Wasser aufhalten muß. Das Horchgerät darf nicht zu falscher Passivität unter Wasser verleiten; es ist ein Hilfsmittel, nicht mehr,und kann niemals das Auge und den Überblick an das Wasseroberfläche ersetzen. Sobald die Sichtverhältnisse es erlauben, gehört das U-Boot wieder an die Oberfläche. Wertvolle Angriffsgelegenheiten gehen sonst verloren.

29. Die Gefahr des Überraschtwerdens ist für das U-Boot beim Auftauchen, vor allem nach längerer Fahrt auf größerer Tiefe, besonders groß. Beim Hochkommen aus größerer Tiefe muß daher noch in sicherer Tiefe, die vor dem Gerammtwerden schützt, also auf etwa 20 m, bei "Horchfahrt" des Bootes ringsum gehorcht werden. Dann schnell durch die Gefahrenzone auf Sehrohrtiefe gehen, Sehrohr aus, gründlicher Rundblick mit und ohne Vergrößerung - je nach Wetterlage bis 9 m Tauchtiefe -, dann Sehrohr ganz einfahren (vgl. Ziffer 23) und schnell mit dem Boot mit viel Fahrt an die Oberfläche. So schnell wie möglich Turmluk auf und Kommandant - außerdem höchstens noch ein als Ausguck besonders geeigneter Mann - auf den Turm. Erst nach erneutem Rundblick über Wasser mit dem Doppelglas darf das Boot ganz ausgeblasen werden.

30. Durch ständige Kontrolle darüber wachen, daß das Boot keine Ölspuren hinterläßt (lecke Ölbunker usw.). Durch Ausblaserückstände in den Tauchzellen können außerdem beim Fluten des Bootes Ölflecke an der Tauchstelle entstehen. Daher nach dem Tauchen nicht in der Nähe der Tauchstelle bleiben.

31. Nach dem Tauchen kann das Sehrohr je nach Wetterlage bis zu einer Entfernung von etwa 4 - bis 5000 m vom Gegner dauernd niedrig gezeigt werden. Unter dieser Entfernung beginnt der "sparsame" Sehrohrgebrauch, d.h. das zeitlich kurz begrenzte, ganz niedrige, fast dauernd überspülte, aber häufige Zeigen des Sehrohrs bei geringer Fahrt des Bootes. Regels für den Sehrohrgebrauch beim Angriff siehe Abschnitt II, C, Ziffer 125.

32. Für den Sehrohranstrich ist eine matte, schmutziggraue Farbe wie beim Bootskörper selbst zu wählen, da diese am wenigsten leicht bei allen Beleuchtungsverhältnissen zu erkennen ist. Grüner, gestreifter oder karierter Anstrich ist sehr auffällig bei dunkler Beleuchtung.

33. Jedes in Sicht kommende Flugzeug ist als feindlich anzusehen, solange nicht das Gegenteil erwiesen ist.

34.Das aufgetauchte U-Boot ist vom Flugzeug bei bewegter See schwer auszumachen, wenn es nicht gerade gegen die Kimm in seiner charakteristischen Silhouette gesehen wird. Bei ruhiger See wird im allgemeinen das Kielwasser - besonders bei einem hohe Fahrt laufenden U-Boot - vom Flugzeug zuerst gesehen.

35. Das U-Boot muß durch ausgezeichneten Ausguck danach streben, das Flugzeug eher zu sehen, als es vom Flugzeug aus gesehen wird. Es hat dann die Lage in der Hand und wird bald beurteilen lernen, ob es tauchen muß oder oben bleiben kann; ist letzteres nicht eindeutig, ist es besser, durch ein vorübergehendes zu frühes Tauchen oder Auf- größere- Tiefe- Gehen vor Flugzeugen die Erfolgsaussichten zu verschlechtern, als sie durch Gesichtetwerden völlig zu verderben.

36. Das rechtzeitige Sehen des Flugzeuges ist möglich bei guter Sicht. Es ist daher richtig, dann auch im luftgefährdeten Gebiet oben zu bleiben und Über- sicht zu behalten. Über Wasser wird mehr gesehen. Außerdem können beim Auf- Tiefe- Bleiben wertvolle Angriffsgelegenheiten verpaßt werden.

37. Anders liegen die Verhältnisse in Gebieten starker Luftbedrohung besonders bei stationären Aufgaben bei diesigem,unsichtigen Wetter mit tiefen Wolken.In solchen Fällen ist es richtig, tagsüber unter Wasser zu bleiben , weil das Boot über Wasser leicht durch plötzlich in nächster Sicht kommende Flugzeuge überrascht werden kann, ohne sich noch rechtzeitig auf Tiefe und in Sicherheit bringen zu können.

38. Das getauchte U-Boot ist vom Flugzeug aus am schlechtesten zu sehen, wenn alle horizontalen Flächen tief dunkel gemalt sind. Auch alle sonstigen hellen Gegenstände an Oberdeck, z.B. Isolatoren der Netzabweiser usw., müßen dunkle Farbe haben. Erforderlichenfalls während der Unternehmung abgesplitterte und abgewaschene Farbe nachmalen; für solche Zwecke stets etwas dunkle Farbe auf der Unternehmung mitführen.

39. Ein so bemaltes U-Boot ist unter Wasser vom Flugzeug nur zu erkennen,

a) wenn die Sonne scheint, die das Wasser in der Tiefe erhellt; ohne Sonne ist das Wasser eine dunkle Masse, die alle Gegenstände für die Sichtverschluckt;

b) wenn die Wasseroberfläche nicht durch Seegang- etwa schon ab Seegang 2 bis 3 - so unruhig wird, daß sie, auch bei Sonnenschein, ein Hineinsehen in das Wasser durch die ständige Brechung unmöglich macht;

c) wenn das Flugzeug nahezu senkrecht über dem U-Boot steht. Bei der großen Geschwindigkeit des Flugzeuges ist das Entdecken eines getaucht fahrenenden U-Bootes daher sehr schwer.

Die vorstehend genannten Voraussetzungen Sonne, Seegang, Stellung des Flugzeugs zum untergetauchten U-Boot- sind für den Flieger entsprechend günstiger bzw. ungünstiger in Seegebieten mit ausgesprochenem klarem bzw. trübem Wasser, zB. Mittelmeer, Ostsee vor Flußmündungen. In Seegebieten mit klarem Wasser und entsprechend besserer Einsicht für Flugzeuge von oben muß das U-Boot daher rechtzeitig auf größere Tiefe gehen, um nicht entdeckt zuwerden.

40. Schon bei geringer Fahrt des U-Bootes kann bei glatter See der Schraubenstrom des Bootes und das Kielwasser des Sehrohres das getauchte U-Boot dem Flieger verraten. Bei Fliegergefahr unter solchen Verhältnissen also rechtzeitig auf größere Tiefe gehen,falls nicht laufende Luftbeobachtung durch Sehrohrerfolgt.

41. Verhalten gegenüber angreifenden Flugzeugen siehe Ziffer 266 bis 270.

42. Frei.

43. Frei.

44. Frei.

45. Frei.

 


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