Handbuch

 

II.Grundlagen der Horchabwehr

46. Der unbemerkte Unterwasserangriff des U-Boots erfordert Schutz gegen die Horchabwehr des Gegners.
Die Leistungsfähigkeit der Horchabwehr des Gegners Wird bestimmt durch:

a) die Leistungsfähigkeit des Horchgeräts,
b) die akustische Leitfähigkeit des Wassers,
c) den Störpegel des horchenden Fahrzeugs,
d) die Lautstärke des Horchziels.

47. Die Leistungsfähigkeit feindlicher Horchgeräte ist im einzelnen nicht bekannt. Ihrer Beurteilung kann die Keistungsfähigkeit unserer eigenen Horchgeräte zugrunde gelegt werden.

48. Die akustische Leitfähigkeit des Wassers hängt von der Gleichförmigkeit seines Zustandes ab. Unterschiede der Temperatur und im Salzgehalt- also in der Wasserschichtung- ,die durch Strömungen,Gezeiten und Seegang entstehen, setzen die Leitfähigkeit des Wassers herab. Gleiches wird durch Anreicherung des Wassers mit Luft oder lufthaltigem Plankton bewirkt. Gleichmäßig hohe oder gleichmäßig niedrige Temperaturen sowie gleichmäßig hoher oder gleichmäßig niedriger Salzgehalt erhöhen die Leitfähigkeit.-In der Ost- oder Nordsee sind die Horchverhältnisse im allgemeinen schlecht, also für das U-Boot günstig.

49. Der Störspiegel des horchenden Fahrzeugs wird bestimmt durch die Stärke der Eigengeräusche und des Seegangs. Hohe eigene Fahrt und starker Seegang sowie in der Nähe befindliche andere Schiffe setzen die Leistungsfähigkeit der Horchanlage erheblich herab.

50. Die Lautstärke des getauchten U-Boots kann durch "Horchfahrt" stark vermindert werden. Die für Horchfahrt günstigste Fahrtstufe und die Lautstärken Der einzelnen Maschinen, Motoren und Apparate können bei jedem Boot verschieden sein und müssen durch Abhorchversuche festgestellt werden. Entsprechend sind die Maßnahmen bei Horchfahrt für jedes Boot zu treffen.

Grundsätzlich gehört zur Horchfahrt:

a) geringe Fahrt: die Umdrehungen müssen hierbei nach Maßgabe der Abhörversuche gewähltwerden, unter Umständen verschiedene Umdrehungszahlen für jede Schraube;

b) größtmögliche Lautlosigkeit der Besatzung im Boot; leises Sprechen, geräuschloses Arbeiten,Abstellen aller entbehrlichen Hilfsmaschinen usw. (vgl. auch Abschnitt IV, A Ziffer 250).

In unseren Gewässern mit den meist ungleichförmigen Wasserschichtungen ist ein U-Boot in "Horchfahrt" auch von einem geringe Fahrt laufenden Horchverfolger im allgemeinen kaum zu hören. In Meeresteilen mit besserer akustischer Leitfähigkeit sind die Verhältnisse für den Gegner günstiger; das U-Boot muß daher in solchen Seegebieten alle Vorsichtsmaßnahmen für "Horchfahrt" beachten.Über Verhalten bei Horchverfolgung siehe Abschnitt IV, A, Ziffern 250 bis 257.

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