C.Verwendung der Nachrichtenmittel des U-Boots.
65. Die F.T ist als einzige Nachrichtenverbindung zwischen
Führung und U-Boot bzw. zwischen den U-Booten für Ansatz und
Erfolg von ausschlaggeben- der Bedeutung. Die ständige Überwachung
der genauen Innehaltung der für den Nachrichtenübermittlungsdienst
erlassenen Befehle und Vorschriften ist Sache des Funkoffiziers des
Bootes.
Für den Nachrichtendienst gelten die Bestimmungen
der R.B.II (Funkdienst) und als Ergänzung die Nachrichtenanordnungen
der "Ständigen Kriegsbefehle des B.D.U", die laufend
nach den neuesten Erfahrungen ergänzt werden.
Genaue Kenntnis dieser Befehle durch Kommandant, Wachoffizier
und Funkpersonal ist die Vorbedingung für sachgemäße
und zweckentsprechende Handhabung des Nachrichtendienstes.
Empfang
66. Durch häufige Wiederholung der Funksprüche,durch Auswahl
geeigneter Kurzwellen und durch Einsatz von Längstwellensendern
ist weitgehendst dafür Sorge getragen,daß jedes U-Boot jeden
Funkspruch aufnehmen kann.Das Boot seinerseits muß alles daransetzen,
die nach festgelegtem Plan gesendeten Funksprüche möglichst
bald aufzunehmen.
Senden
67. Durch Abgabe eines Funkspruches setzt sich das Boot stets der Gefahr
des Eingepeiltwerdens durch den Gegner aus. Dieser Umstand darf das
Boot jedoch nicht davon abhalten, die für die Führung und
die anderen U-Boote wichtigen Nachrichten abzusetzen.
Wichtige Meldungen
68. Wichtige Meldungen sind:
1.Feindmeldungen, die den ansatz anderer Boote möglich machen.
2.Warnmeldungen über feindliche U-Bootstandorte und Minensperren.(Keine
Meldungen über einzeln treibende Minen, soweit sie nicht einen
Hinweis auf bisher nicht bekannte oder vermutete Sperren oder Verseuchung
haben.)
3.Meldungen über Lage im Operationsgebiet, Verkehr, Möglichkeit
des Waffeneinsatzes, Art und Stärke der Überwachung.
4.Wettermeldungen.
5.Standort und Passiermeldungen, soweit ihre Abgabe befohlen oder für
die Beurteilung der Lage durch die Führung notwendig erscheint.
6.Meldungen auf Anforderung durch die Führung.Welche Meldungen
zu machen sind, wird im Operationsbefehl festgelegt.
Kurzsignale
69. Ein großer Teil der Meldungen kann mit Hilfe von Kurzsignalen
erstattet werden, die nach den bisherigen Erfahrungen die Gefahr des
Eingepeilt- werdens auf ein Mindestmaß herabsetzen.
Zeitpunkt der Abgabe
70. Funksprüche, deren Abgabe nicht an einen bestimmten Zeitpunkt
gebunden ist, sollen möglichst abends oder nachts und vor größeren
Standortveränderungen abgesetzt werden, um eine Reaktion des Gegners
auf eine Peilung durch Ansatz vom U-Jagdverbänden oder Flugzeugen
oder durch Umleitung von Einzelschiffen oder Geleitzügen unwirksam
zu machen.
Standortmeldungen
71. Bei jedem Funkspruch ist der Standort desBootes mit zu melden.
Peilgefahr
72. Der Gegner verfügt wahrscheinlich, wenigstens im Mutterlande,
über ein gutausgebautes und leistungsfähiges Peilnetz. Da
die U-Bootswellen vom gegnerischen B-Dienst nach kurzer Zeit erkannt
werden, muß damit gerechnet werden, daß stets eine Reihe
geeigneter Stationen auf diesen wellen klar zum Peilen ist. Die Güte
einer Peilung hängt, abgesehen von den Empfangsverhältnissen,
in erster Linie von der Länge des Peilstrahls und von dem Schnittwinkel
mehrerer Strahlen ab. In der Nähe der englischen Küste wird
die Einpeilung eines Funkspruches von mittlerer Länge in den meisten
Fällen einen ziemlich genauen Standort ergeben. Besondere Vorsicht
ist dabei in den Gebieten vor und im Kanal, vor dem Nordkanal und ostwärts
und westlich der Orkneys geboten, da in diesen Gebieten die Gefahr sofortigen
Ansatzes von Jagdgruppenund Flugzeugen auf eine Peilung eines U-Bootsstandortes
hin besteht. In weiter entfernten Seegebieten (über 200km von der
Küste ) ist eine unmittelbare Gegenwirkung auf eine Peilung kaum
zu erwarten. Je kürzer der Funkspruch ist, um so ungenauer wird
die Peilung werden. Bei Kurzsignalen ist die Gefahr des Eingepeiltwerdens
geringer, jedoch muß auch hierbei mit Einpeilung gerechnet werden.
73. Frei
74. Frei