Handbuch

 


C.Verwendung der Nachrichtenmittel des U-Boots.

65. Die F.T ist als einzige Nachrichtenverbindung zwischen Führung und U-Boot bzw. zwischen den U-Booten für Ansatz und Erfolg von ausschlaggeben- der Bedeutung. Die ständige Überwachung der genauen Innehaltung der für den Nachrichtenübermittlungsdienst erlassenen Befehle und Vorschriften ist Sache des Funkoffiziers des Bootes.

Für den Nachrichtendienst gelten die Bestimmungen der R.B.II (Funkdienst) und als Ergänzung die Nachrichtenanordnungen der "Ständigen Kriegsbefehle des B.D.U", die laufend nach den neuesten Erfahrungen ergänzt werden.

Genaue Kenntnis dieser Befehle durch Kommandant, Wachoffizier und Funkpersonal ist die Vorbedingung für sachgemäße und zweckentsprechende Handhabung des Nachrichtendienstes.

Empfang
66. Durch häufige Wiederholung der Funksprüche,durch Auswahl geeigneter Kurzwellen und durch Einsatz von Längstwellensendern ist weitgehendst dafür Sorge getragen,daß jedes U-Boot jeden Funkspruch aufnehmen kann.Das Boot seinerseits muß alles daransetzen, die nach festgelegtem Plan gesendeten Funksprüche möglichst bald aufzunehmen.

Senden
67. Durch Abgabe eines Funkspruches setzt sich das Boot stets der Gefahr des Eingepeiltwerdens durch den Gegner aus. Dieser Umstand darf das Boot jedoch nicht davon abhalten, die für die Führung und die anderen U-Boote wichtigen Nachrichten abzusetzen.

Wichtige Meldungen
68. Wichtige Meldungen sind:

1.Feindmeldungen, die den ansatz anderer Boote möglich machen.

2.Warnmeldungen über feindliche U-Bootstandorte und Minensperren.(Keine Meldungen über einzeln treibende Minen, soweit sie nicht einen Hinweis auf bisher nicht bekannte oder vermutete Sperren oder Verseuchung haben.)

3.Meldungen über Lage im Operationsgebiet, Verkehr, Möglichkeit des Waffeneinsatzes, Art und Stärke der Überwachung.

4.Wettermeldungen.

5.Standort und Passiermeldungen, soweit ihre Abgabe befohlen oder für die Beurteilung der Lage durch die Führung notwendig erscheint.

6.Meldungen auf Anforderung durch die Führung.Welche Meldungen zu machen sind, wird im Operationsbefehl festgelegt.

Kurzsignale
69. Ein großer Teil der Meldungen kann mit Hilfe von Kurzsignalen erstattet werden, die nach den bisherigen Erfahrungen die Gefahr des Eingepeilt- werdens auf ein Mindestmaß herabsetzen.

Zeitpunkt der Abgabe
70. Funksprüche, deren Abgabe nicht an einen bestimmten Zeitpunkt gebunden ist, sollen möglichst abends oder nachts und vor größeren Standortveränderungen abgesetzt werden, um eine Reaktion des Gegners auf eine Peilung durch Ansatz vom U-Jagdverbänden oder Flugzeugen oder durch Umleitung von Einzelschiffen oder Geleitzügen unwirksam zu machen.

Standortmeldungen
71. Bei jedem Funkspruch ist der Standort desBootes mit zu melden.

Peilgefahr
72. Der Gegner verfügt wahrscheinlich, wenigstens im Mutterlande, über ein gutausgebautes und leistungsfähiges Peilnetz. Da die U-Bootswellen vom gegnerischen B-Dienst nach kurzer Zeit erkannt werden, muß damit gerechnet werden, daß stets eine Reihe geeigneter Stationen auf diesen wellen klar zum Peilen ist. Die Güte einer Peilung hängt, abgesehen von den Empfangsverhältnissen, in erster Linie von der Länge des Peilstrahls und von dem Schnittwinkel mehrerer Strahlen ab. In der Nähe der englischen Küste wird die Einpeilung eines Funkspruches von mittlerer Länge in den meisten Fällen einen ziemlich genauen Standort ergeben. Besondere Vorsicht ist dabei in den Gebieten vor und im Kanal, vor dem Nordkanal und ostwärts und westlich der Orkneys geboten, da in diesen Gebieten die Gefahr sofortigen Ansatzes von Jagdgruppenund Flugzeugen auf eine Peilung eines U-Bootsstandortes hin besteht. In weiter entfernten Seegebieten (über 200km von der Küste ) ist eine unmittelbare Gegenwirkung auf eine Peilung kaum zu erwarten. Je kürzer der Funkspruch ist, um so ungenauer wird die Peilung werden. Bei Kurzsignalen ist die Gefahr des Eingepeiltwerdens geringer, jedoch muß auch hierbei mit Einpeilung gerechnet werden.

73. Frei

74. Frei

 

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